
gesetzlich Versicherte
Die Zuzahlung bei Heilmitteln ist gesetzlich geregelt und beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung.
Die Zuzahlung bei Heilmitteln ist gesetzlich geregelt und beträgt zehn Prozent der Kosten des Heilmittels zuzüglich zehn Euro je Verordnung.